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   BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92   

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https://dejure.org/1993,2369
BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Namensänderung - Stiefkind - Psychologisches Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NÄG § 3; VwGO § 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3154
  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 1429
  • DVBl 1993, 1309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht - ohne eine durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9) herbeigeführte "Gewichtverschiebung zugunsten sogenannter Scheidungskinder" anzunehmen - auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 1992 bezogen, dem eine die Namensänderung befürwortende Stellungnahme des Kreisjugendamts sowie eine Anhörung des Klägers in Abwesenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten zugrunde lag; die Bekundungen des Klägers sind darin eingehend gewürdigt worden.
  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86

    Namensänderung - Pflegekind - Schwerwiegender Grund - Eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Nach dem bereits erwähnten Urteil vom 4. Juni 1986 sowie nach der weiteren Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die in dem Urteil vom 24. April 1987 - BVerwG 7 C 120.86 - (Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 60) zusammengefaßt ist, ist für das öffentlich-rechtliche Namensänderungsrecht entscheidend, daß der gesetzgeberische Entschluß, den nach § 1616 BGB erworbenen Familiennamen des Kindes unverändert auch in der namensverschiedenen Familie des sorgeberechtigten Elternteils beizubehalten, "im Einzelfall nur umgestoßen werden darf, wenn das Kindeswohl als oberste Richtschnur der elterlichen Sorge die Namensänderung erfordert".
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 77.85

    Namensänderung bei Stiefkindern - Stiefkindernamen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Er hat aber in seinem vom Verwaltungsgerichtshof erwähnten Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 77.85 - (Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 57) ausgeführt, zur Entscheidung, ob die beanspruchte Namensänderung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich sei, müßten alle für und gegen die Änderung sprechenden Belange miteinander abgewogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 7 A 10074/19

    Änderung des von der Mutter abgeleiteten Familiennamens eines minderjährigen

    Diese Beurteilung konnte vorliegend angesichts des fortgeschrittenen Alters der Beigeladenen ohne Weiteres auf deren Anhörungen vor der Beklagten und die hiermit übereinstimmenden Schilderungen in dem Erörterungstermin vor dem Senat gestützt werden (vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 6 B 81/92 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens hat das Gericht dann darüber zu befinden, ob die vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse ausreichen, um eine Entscheidung zu treffen oder ob eine zusätzliche kinderpsychologische Begutachtung, wie sie der Kläger fordert, erforderlich ist (BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1993 - BVerwG 6 B 81.92 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 68).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.1995 - 10 L 4913/93

    Familienname; Änderung; Fortfall einer Adelsbezeichnung; Adel

    Diese Feststellungen kann der Senat aus eigener Sachkunde treffen, ohne daß es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf (vgl. hierzu BVerwG NJW 1987, 2454 sowie BayVBl. 1994, 58).
  • VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
    vgl. zur Aufklärungspflicht: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 6 B 81.92 - und Urteil vom 04. Juni 1986 - 7 C 77.85 - zur Anhörung Minderjähriger auch: BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 1985 - 7 B 9.85 -, NJW 1986, 1188.
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